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GANDERKESEE e.V.

Satzung

des Fördervereins Fußball beim TSV Ganderkesee e. V.
(Lesefassung, Stand: 22.01.2018)

§ 1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Förderverein Fußball beim TSV Ganderkesee“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach Eintragung führt er den Zusatz „e. V.“.
Der Sitz des Vereins ist 27777 Ganderkesee, Immerweg 60.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 – Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Fußballsports durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft (§ 58 Nr. 1 AO), nämlich für den als gemeinnützig anerkannten TSV Ganderkesee e. V.. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 1977).
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem Finanzamt für Körperschaften an.

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied im Verein kann jede volljährige, natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Die schriftliche Eintrittserklärung ist an den Vorstand zu richten, der die Entscheidung über die Aufnahme trifft.
Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

§ 4 – Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss des Kalenderjahres zulässig.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Vor dem Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand bekannt zu machen.
Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge in Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.

§ 5 – Beiträge und Spenden
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Durch die Mitgliederversammlung können auch sonstige Leistungen beschlossen werden, die von den Mitgliedern zu erbringen sind.
Beiträge sind keine Spenden.

§ 6 – Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 – Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Der Vorstand kann um bis zu drei Beisitzer erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand vor Ablauf seiner Amtsperiode aus, ist der bleibende Vorstand berechtigt, für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu wählen, welches das Amt kommissarisch weiterführt (Recht auf Selbstergänzung). Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsmitgliedschaft nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

§ 8 – Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unter Angabe von Ort, Termin und Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der Versammlung einzuberufen. Die Bekanntgabe der Einladung erfolgt über die Homepage des TSV Ganderkesee e. V. sowie durch Aushang im Vereinsheim des TSV Ganderkesee e. V..
Sobald die Satzung nichts anderes bestimmt, ist jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig.
Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nicht anderes vorschreibt, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Änderung des Vereinszweckes bedarf der Zustimmung von 9/10 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder.
Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies beantragt.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist, aufzunehmen.

§ 9 – Auflösung des Vereins
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist.
Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder.
Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den unter § 2 Absatz 1 genannten Sportverein, der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung und Pflege des Fußballsports im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
Sollte der Sportverein zu diesem Zeitpunkt nicht als gemeinnützig anerkannt sein, fällt das Vermögen an den Niedersächsischen Fußballverband (NFV) oder für den Fall dessen Ablehnung an die Gemeinde Ganderkesee, die das Vermögen ebenfalls zur unmittelbaren und ausschließlichen Förderung des Sports zu verwenden hat.

Ganderkesee, 22. Januar 2018


 

  • SATZUNG (PDF)

 

PIN des Monats Mai 2026 – Unsere Fußballerinnen

11. Mai 2026

Teil 1: Der Anfang des Mädchenfußballs

Die Idee zu dieser kleinen Kolumne entstand nach einem Artikel in der NWZ vom 06.03.2026 über einen Erfahrungsbericht dreier Fußballerinnen vom TSV mit der Überschrift „Für ein Mädchen spielst du ganz gut“. Der Bericht begann mit einem Zitat Mario Baslers aus 2011: „Ich bin ehrlich, Fußball ist nichts für Frauen.“ Sein Macho-Gehabe hat er in einem SWR-Podcast in diesem Jahr erneuert: „Wann siehst du mal eine Grätsche bei einer Dame, einer Frau?“ Die Antwort wäre, ja Mario, man sieht auch beim Frauenfußball die Grätsche, die wir in früheren Zeiten von dir im Weserstadion seltensten gesehen haben.

Dass der Frauenfußball immer noch mit abwertenden Kommentaren versehen wird, ist Tatsache. Gleichzeitig ist der Frauen- und Mädchenfußball aber seit Jahren auf dem Vormarsch, gibt es doch seit kurzem sogar eine hauptamtliche Trainerin in der Männer-Bundesliga bei Union Berlin. Und diese Entwicklung ist auch sehr gut in unserem Verein auf lokaler Ebene ablesbar.

C-Juniorinnen 2009 mit Trainer Andreas Dietrich

Bei der Recherche, wie der Mädchenfußball beim TSV einzog, konnte uns ein Mann der „ersten Stunde“, Uwe Vogel (auch Vorsitzender des TSV von 2009 – 2016), helfen. Als 2007 seine eigene und die Tochter von Andreas Dietrich „(Didi“ – Vorsitzender des TSV seit 2016) gerne Fußball spielen wollten, war die erste D-Juniorinnen-Mannschaft geboren – mit den Trainern Uwe und Didi (der zeitgleich die Jungs der C-Jugend trainierte). Und das erste Jahr endet gleich mit dem Meistertitel.

 

Der Spielbetrieb im Mädchenfußball nimmt insgesamt im Oldenburger Raum eine rasante Entwicklung an. Nahmen 2007 nur ein rundes Dutzend Personen an der Kreistagung des Juniorinnenfußballs teil, waren es 2013 bereits 80 TeilnehmerInnen. Im TSV begann ab 2010 eine nachhaltige Mädchen-Fußballarbeit. Schlüssel dabei sind neben den bereits genannten Personen u. a. die Trainer Andreas Kruse, Frank Engelhard und Uwe Dreher. Verschiedene Aktionen wie ein Tag des Mädchenfußballs, Werbung beim verkaufsoffenen Sonntag auf dem Marktplatz (GanterTach), DFB-Mobil in Ganderkesee, Sportwochen in den Ferien, Turnierbesuchen oder die Teilnahme als „Einlauf- oder „Ball-Mädchen“ bei einem Bundesligaspiel der Werder-Frauen – mit anschl. Gesprächen und Fotos – haben den Mädchenfußball gepusht.

2011 kann der TSV seine erste weibl. E-Jugendmannschaft melden, somit können auch die Mädchen von „der Pike auf“ ihrem Sport nachgehen. Ab 2013 kann der TSV durchgängig alle Altersklassen im Juniorinnenbereich zum Spielbetrieb melden. Ab 2014 gibt es dann sogar eine erste weibliche F-Jugend („Pampas-Liga“) und der Mitgliederzuwachs ist in erster Linie in dieser Zeit auf die Entwicklung des Mädchenfußballs zurückzuführen.

Uwe Vogel mit D-Juniorinnen 2016

Nicht zuletzt mit der Etablierung eines Nachwuchsleistungszentrums  strahlt die Qualität des Juniorinnenfußballs mit gut ausgebildeten Trainern über die Grenzen Ganderkesees hinaus. Spielerinnen aus der näheren Umgebung wechseln zum TSV.

 

Probleme im Verein entstehen allerdings mit der Kreisreform 2017 im Juniorinnenfußball des Fußballverbands. Der TSV wird dem Kreis Cloppenburg-Vechta zugeordnet. Die Fahrten werden deutlich länger, teilweise werden bestimmte Wochentage für Juniorinnenspiele vorgeschrieben. Dieses führt zu spürbaren Problemen bei Spielerinnen und Trainern. Es müssen einzelne Mannschaften abgemeldet werden.

Gleichwohl spielt in der Saison 2019/20 erstmalig eine B-Juniorinnenmannschaft unter dem Trainer Uwe Saalfeld (B-Lizenzinhaber u. bekannter Bremer Fußballer) in der Bezirksliga. 

 

 

Juniorinnen im Sommer 2012

Fortsetzung folgt!

 

 

Link zum Zeitungsartikel aus der NWZ vom 06.03.2026:

https://www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/sexismus-im-sport-mario-basler-in-der-kritik-was-sagen-lokale-fussballerinnen-aus-ganderkesee_a_4,2,4055292291.html#

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PIN des Monats Dezember 2024 – “Die wilde 13”

Archiv
01. Dez. 2024
01.Dez. 2024
Als einziger jüngerer Jahrgang gingen die 2013er, besser bekannt als „Die wilde 13“, als 2. D-Jugend in der 1. Staffel der Kreisklasse an den Start. Überraschend schafften sie tatsächlich den Aufstieg in die Kreisliga. Für diese hervorragende sportliche Leistung gratulieren wir ganz herzlich. Ihr seid unser PIN des Monats im Dezember. Seit vier Jahren wird die Truppe von Antje Wittrock und Maximilian Lux – beide auch bereits an dieser Stelle...
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PIN des Monats November 2024 – Abdul Olatunji

Archiv
01. Nov. 2024
01.Nov. 2024
Nach einer (verlängerten) Sommerpause wird es dringend Zeit für einen neuen „PIN des Monats“. In diesem Monat stellen wir vor, den aktuellen Trainer der 1. C-Jugend: Abdul Olatunji. Abdul kommt gebürtig aus Nigeria und lebt seit 2002 in Deutschland. Seit 2018 wohnt er in Ganderkesee mit Ehefrau und vier Kindern. Und wie es schon vielen Vätern und Müttern so ergangen ist, kam Abdul über seinen Sohn Raees zum TSV Ganderkesee...
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PIN des Monats Juni 2024 – Antje Wittrock

Archiv
01. Juni 2024
01.Juni 2024
Heute bedanken wir uns bei einer der engagiertesten Trainerin im Verein: Antje Wittrock – unser PIN des Monats im Juni. Antje trainiert seit rd. sieben Jahren im Fußball-Kinderbereich, zeitweise bis zu drei Jahrgänge (2011, 2013 u. 2016), in enger Zusammenarbeit mit Frank Struß und Maxi Lux. Man kann es nicht hoch genug einschätzen, was von Antje neben Training und Spielen angeschoben, geplant und für die Mannschaften organisiert wird. Nicht von...
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PIN des Monats Mai 2024 – Philipp Goetz

Archiv
01. Mai 2024
01.Mai 2024
Nachdem wir in den letzten zwei Monaten jeweils Jugendmannschaften hervorheben konnten, rückt heute ein Ganderkeseer Urgestein in den Vordergrund – wenn man so etwas zu einem 27-jährigen jungen Mann schon sagen darf. Der neue PIN des Monats heißt Philipp Goetz, derzeit Trainer der männlichen A-Jugend. Philipp begann bereits mit 6 Jahren mit dem Fußball spielen. Seinerzeit auf der früheren Sportanlage an der Dürerstraße, der erste Trainer hieß Hekki – viele...
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PIN des Monats April 2024 – C-Juniorinnen

Archiv
01. Apr. 2024
01.Apr. 2024
Konnten wir im vergangenen Monat schon den zweiten Kreismeistertitel in der Halle bejubeln, ist das Tripple inzwischen voll: Wir gratulieren der weiblichen Jugend C und freuen uns, erneut eine erfolgreiche Mannschaft zum PIN des Monats zu küren. Das Team hat diese Würdigung mehr als verdient. Ebenso wie die gemischte D-Jugend -PIN im März – konnte man in der Feldsaison bereits den Aufstieg in die Kreisliga feiern. Der jetzige Hallentitel war...
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PIN des Monats März 2026 – Celina Meyer

Archiv / Förderverein Fußball
09. März 2026
09.März 2026
Der Rasen wird langsam grün, die Krokusse blühen und der Ball rollt wieder: Es wird Zeit für den ersten PIN des Monats im neuen Jahr. Heute stellen wir Celina Meyer vor und gratulieren nachträglich zur erlangten Volljährigkeit am 27.02.2026. Celina besucht das örtliche Gymnasium und hat zwei große Interessen: Sie liebt die Musik und ist - entsprechend der Familientradition – aktives Mitglied des Spielmannzuges Ganderkesee. Die zweite große Leidenschaft ist...
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PIN des Monats Mai 2026 – Unsere Fußballerinnen

News / PIN des Monats
11. Mai 2026
11.Mai 2026
Teil 1: Der Anfang des Mädchenfußballs Die Idee zu dieser kleinen Kolumne entstand nach einem Artikel in der NWZ vom 06.03.2026 über einen Erfahrungsbericht dreier Fußballerinnen vom TSV mit der Überschrift „Für ein Mädchen spielst du ganz gut“. Der Bericht begann mit einem Zitat Mario Baslers aus 2011: „Ich bin ehrlich, Fußball ist nichts für Frauen.“ Sein Macho-Gehabe hat er in einem SWR-Podcast in diesem Jahr erneuert: „Wann siehst du...
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PIN des Monats März 2026 – Celina Meyer

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09. März 2026
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Der Rasen wird langsam grün, die Krokusse blühen und der Ball rollt wieder: Es wird Zeit für den ersten PIN des Monats im neuen Jahr. Heute stellen wir Celina Meyer vor und gratulieren nachträglich zur erlangten Volljährigkeit am 27.02.2026. Celina besucht das örtliche Gymnasium und hat zwei große Interessen: Sie liebt die Musik und ist - entsprechend der Familientradition – aktives Mitglied des Spielmannzuges Ganderkesee. Die zweite große Leidenschaft ist...
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