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GANDERKESEE e.V.

Satzung

des Fördervereins Fußball beim TSV Ganderkesee e. V.
(Lesefassung, Stand: 22.01.2018)

§ 1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Förderverein Fußball beim TSV Ganderkesee“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach Eintragung führt er den Zusatz „e. V.“.
Der Sitz des Vereins ist 27777 Ganderkesee, Immerweg 60.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 – Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Fußballsports durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft (§ 58 Nr. 1 AO), nämlich für den als gemeinnützig anerkannten TSV Ganderkesee e. V.. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 1977).
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem Finanzamt für Körperschaften an.

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied im Verein kann jede volljährige, natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Die schriftliche Eintrittserklärung ist an den Vorstand zu richten, der die Entscheidung über die Aufnahme trifft.
Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

§ 4 – Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss des Kalenderjahres zulässig.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Vor dem Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand bekannt zu machen.
Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge in Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.

§ 5 – Beiträge und Spenden
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Durch die Mitgliederversammlung können auch sonstige Leistungen beschlossen werden, die von den Mitgliedern zu erbringen sind.
Beiträge sind keine Spenden.

§ 6 – Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 – Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Der Vorstand kann um bis zu drei Beisitzer erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand vor Ablauf seiner Amtsperiode aus, ist der bleibende Vorstand berechtigt, für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu wählen, welches das Amt kommissarisch weiterführt (Recht auf Selbstergänzung). Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsmitgliedschaft nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

§ 8 – Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unter Angabe von Ort, Termin und Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der Versammlung einzuberufen. Die Bekanntgabe der Einladung erfolgt über die Homepage des TSV Ganderkesee e. V. sowie durch Aushang im Vereinsheim des TSV Ganderkesee e. V..
Sobald die Satzung nichts anderes bestimmt, ist jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig.
Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nicht anderes vorschreibt, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Änderung des Vereinszweckes bedarf der Zustimmung von 9/10 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder.
Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies beantragt.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist, aufzunehmen.

§ 9 – Auflösung des Vereins
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist.
Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder.
Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den unter § 2 Absatz 1 genannten Sportverein, der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung und Pflege des Fußballsports im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
Sollte der Sportverein zu diesem Zeitpunkt nicht als gemeinnützig anerkannt sein, fällt das Vermögen an den Niedersächsischen Fußballverband (NFV) oder für den Fall dessen Ablehnung an die Gemeinde Ganderkesee, die das Vermögen ebenfalls zur unmittelbaren und ausschließlichen Förderung des Sports zu verwenden hat.

Ganderkesee, 22. Januar 2018


 

  • SATZUNG (PDF)

 

PIN des Monats Juli 2026 – Nachwuchsarbeit zahlt sich aus

14. Juli 2026

Je besser die Nachwuchsarbeit eines Vereins, desto größer die „Gefahr“, dass LeistungsträgerInnen bei höherklassigen Vereinen – von denen wir in Delmenhorst, Oldenburg und Bremen einige haben – Interesse wecken. So kann der TSV heute mit einem gewissen Stolz darauf verweisen, dass Mädchen und Frauen, die ihre fußballerische (Erst-) Ausbildung im Verein durchlaufen haben, in der Regional-, 2. oder auch 1. Bundesliga (U-Mannschaften Werder Bremen) spielen oder gespielt haben.

Dennoch müssen die persönlichen Kontakte nicht abreißen. Auf dem Foto begrüßt Uwe Vogel seine früheren Schützlinge Alexa Diehl (links) und Emily Aslan nach einem gewonnen U-17 Bundesligaspiel von Werder Bremen gegen Hertha BSC im Jahr 2024. Beide spielten 2017 gemeinsam in einer Mannschaft beim TSV.

Durch die gute und umfangreiche Mädchenarbeit kann der Verein bereits 2011 eine (vermeintlich, sh. unten) erste Damenmannschaft begründen. Trainer der ersten Stunde ist Gregor Neumann (Foto o. r.), der die Mannschaft in der Kreisliga für zwei Jahre betreut und bis heute erfolgreicher Jugendtrainer ist (aktuell die weibl. B-Jugend). Leider löst sich 2014 diese Mannschaft auf. Drei Jahre später wird der Damenfußball beim TSV Ganderkesee aber endgültig durchstarten!

Einschub: Überraschender Weise stellt sich bei der Recherche heraus, dass es bereits 1991 für ca. 2 Jahre eine Damenmannschaft beim TSV Ganderkesee gegeben hat, welche auch an Punktspielen der Kreisliga teilgenommen hat. Die ersten Trainer hießen Ronald Schäfer und Björn Ullmann. Dank Stephani Keltsch gelangten wir auch an ein historisches Foto. Leider gelingt es auch ihr nicht mehr, alle Namen verlässlich wiederzugeben, so dass wir auf eine namentliche Aufzählung verzichten …

Fortsetzung folgt nach der Sommerpause!

Der Förderverein Fußball wünscht eine schöne Sommerzeit und viel Erfolg für die neue Fußballsaison 2026/27.

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PIN des Monats April 2025: Byron Garcia

Archiv
01. Apr. 2025
01.Apr. 2025
Byron Garcia ist Co-Trainer unserer 1. Damenmannschaft. Ein Engagement im Verein, wie es viele andere auch tun? Mitnichten, Byron macht dieses, obwohl er in Hamburg wohnt! 04/04 Byron, 26 Jahre alt, ist Sohn philippinischer Eltern und in Bremen geboren. Er wuchs in Delmenhorst auf und wollte es bereits mit 4 ½ Jahren seinem Bruder gleich tun und Fußball spielen. Bis zum 12. Lebensjahr spielte er beim TV Jahn, ehe er...
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PIN des Monats Dezember 2024 – „Die wilde 13“

Archiv
01. Dez. 2024
01.Dez. 2024
Als einziger jüngerer Jahrgang gingen die 2013er, besser bekannt als „Die wilde 13“, als 2. D-Jugend in der 1. Staffel der Kreisklasse an den Start. Überraschend schafften sie tatsächlich den Aufstieg in die Kreisliga. Für diese hervorragende sportliche Leistung gratulieren wir ganz herzlich. Ihr seid unser PIN des Monats im Dezember. Seit vier Jahren wird die Truppe von Antje Wittrock und Maximilian Lux – beide auch bereits an dieser Stelle...
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PIN des Monats November 2024 – Abdul Olatunji

Archiv
01. Nov. 2024
01.Nov. 2024
Nach einer (verlängerten) Sommerpause wird es dringend Zeit für einen neuen „PIN des Monats“. In diesem Monat stellen wir vor, den aktuellen Trainer der 1. C-Jugend: Abdul Olatunji. Abdul kommt gebürtig aus Nigeria und lebt seit 2002 in Deutschland. Seit 2018 wohnt er in Ganderkesee mit Ehefrau und vier Kindern. Und wie es schon vielen Vätern und Müttern so ergangen ist, kam Abdul über seinen Sohn Raees zum TSV Ganderkesee...
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PIN des Monats Juni 2024 – Antje Wittrock

Archiv
01. Juni 2024
01.Juni 2024
Heute bedanken wir uns bei einer der engagiertesten Trainerin im Verein: Antje Wittrock – unser PIN des Monats im Juni. Antje trainiert seit rd. sieben Jahren im Fußball-Kinderbereich, zeitweise bis zu drei Jahrgänge (2011, 2013 u. 2016), in enger Zusammenarbeit mit Frank Struß und Maxi Lux. Man kann es nicht hoch genug einschätzen, was von Antje neben Training und Spielen angeschoben, geplant und für die Mannschaften organisiert wird. Nicht von...
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PIN des Monats Mai 2024 – Philipp Goetz

Archiv
01. Mai 2024
01.Mai 2024
Nachdem wir in den letzten zwei Monaten jeweils Jugendmannschaften hervorheben konnten, rückt heute ein Ganderkeseer Urgestein in den Vordergrund – wenn man so etwas zu einem 27-jährigen jungen Mann schon sagen darf. Der neue PIN des Monats heißt Philipp Goetz, derzeit Trainer der männlichen A-Jugend. Philipp begann bereits mit 6 Jahren mit dem Fußball spielen. Seinerzeit auf der früheren Sportanlage an der Dürerstraße, der erste Trainer hieß Hekki – viele...
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PIN des Monats Mai 2026 – Unsere Fußballerinnen

Archiv / Förderverein Fußball
11. Mai 2026
11.Mai 2026
Teil 1: Der Anfang des Mädchenfußballs Die Idee zu dieser kleinen Kolumne entstand nach einem Artikel in der NWZ vom 06.03.2026 über einen Erfahrungsbericht dreier Fußballerinnen vom TSV mit der Überschrift „Für ein Mädchen spielst du ganz gut“. Der Bericht begann mit einem Zitat Mario Baslers aus 2011: „Ich bin ehrlich, Fußball ist nichts für Frauen.“ Sein Macho-Gehabe hat er in einem SWR-Podcast in diesem Jahr erneuert: „Wann siehst du...
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Förderverein Fußball beim TSV Ganderkesee
Rainer Lange
Immerweg 60
27777 Ganderkesee

  • 04222 70122
  • 04222 5404
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PIN des Monats Juli 2026 – Nachwuchsarbeit zahlt sich aus

PIN des Monats
14. Juli 2026
14.Juli 2026
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11. Mai 2026
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