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GANDERKESEE e.V.

Satzung

des Fördervereins Fußball beim TSV Ganderkesee e. V.
(Lesefassung, Stand: 22.01.2018)

§ 1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Förderverein Fußball beim TSV Ganderkesee“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach Eintragung führt er den Zusatz „e. V.“.
Der Sitz des Vereins ist 27777 Ganderkesee, Immerweg 60.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 – Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Fußballsports durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft (§ 58 Nr. 1 AO), nämlich für den als gemeinnützig anerkannten TSV Ganderkesee e. V.. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 1977).
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem Finanzamt für Körperschaften an.

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied im Verein kann jede volljährige, natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Die schriftliche Eintrittserklärung ist an den Vorstand zu richten, der die Entscheidung über die Aufnahme trifft.
Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

§ 4 – Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss des Kalenderjahres zulässig.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Vor dem Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand bekannt zu machen.
Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge in Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.

§ 5 – Beiträge und Spenden
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Durch die Mitgliederversammlung können auch sonstige Leistungen beschlossen werden, die von den Mitgliedern zu erbringen sind.
Beiträge sind keine Spenden.

§ 6 – Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 – Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Der Vorstand kann um bis zu drei Beisitzer erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand vor Ablauf seiner Amtsperiode aus, ist der bleibende Vorstand berechtigt, für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu wählen, welches das Amt kommissarisch weiterführt (Recht auf Selbstergänzung). Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsmitgliedschaft nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

§ 8 – Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unter Angabe von Ort, Termin und Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der Versammlung einzuberufen. Die Bekanntgabe der Einladung erfolgt über die Homepage des TSV Ganderkesee e. V. sowie durch Aushang im Vereinsheim des TSV Ganderkesee e. V..
Sobald die Satzung nichts anderes bestimmt, ist jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig.
Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nicht anderes vorschreibt, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Änderung des Vereinszweckes bedarf der Zustimmung von 9/10 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder.
Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies beantragt.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist, aufzunehmen.

§ 9 – Auflösung des Vereins
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist.
Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder.
Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den unter § 2 Absatz 1 genannten Sportverein, der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung und Pflege des Fußballsports im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
Sollte der Sportverein zu diesem Zeitpunkt nicht als gemeinnützig anerkannt sein, fällt das Vermögen an den Niedersächsischen Fußballverband (NFV) oder für den Fall dessen Ablehnung an die Gemeinde Ganderkesee, die das Vermögen ebenfalls zur unmittelbaren und ausschließlichen Förderung des Sports zu verwenden hat.

Ganderkesee, 22. Januar 2018


 

  • SATZUNG (PDF)

 

PIN des Monats März 2026 – Celina Meyer

9. März 2026

Der Rasen wird langsam grün, die Krokusse blühen und der Ball rollt wieder: Es wird Zeit für den ersten PIN des Monats im neuen Jahr.

Heute stellen wir Celina Meyer vor und gratulieren nachträglich zur erlangten Volljährigkeit am 27.02.2026. Celina besucht das örtliche Gymnasium und hat zwei große Interessen: Sie liebt die Musik und ist – entsprechend der Familientradition – aktives Mitglied des Spielmannzuges Ganderkesee. Die zweite große Leidenschaft ist der Fußball, welches sie mit Eltern und ihrer Schwester teilt.

So kann man auch schon einmal die gesamte Familie im Weserstadion antreffen, wobei die Besuche derzeit eher nicht vergnügungssteuerpflichtig sind. Immerhin hat Werder mit dem letzten Sieg auch ein kleines Geburtstagsgeschenk bereitet.

2017 in der E-Jugend

Celina hat bereits mit 6 Jahren angefangen beim TSV Fußball zu spielen. Dabei hat sie verschiedene Mädchen- und Jungenmannschaften durchlaufen, ehe es 2022 einen Abstecher zum TV Jahn Delmenhorst gab. 2025 kehrte sie zum TSV zurück und spielt seither in der neu formierten 2. Damenmannschaft. Eine Mannschaft mit vielen jungen Spielerinnen, die sich als notwendiger Unterbau für die 1. Mannschaft in der Bezirksliga entwickelt. Celina ist hier unangefochtene Stammspielerin in der Innenverteidigung. Sie wird von ihrem Trainer Philipp Goetz sehr geschätzt, fungiert bereits als Vize-Kapitänin und kümmert sich auch außerhalb des Spielfeldes um das Wohl der Mannschaft.

Aber das ist noch nicht alles. Zusätzlich zu den eigenen Aktivitäten ist Celina bereits seit 2022  Betreuerin und Trainerin im Kleinkindbereich. Derzeit begleitet sie eine Mannschaft der G-Jugend. Und um das zu professionalisieren hat sie im vergangenen Jahr die Junior Coach Ausbildung mit 40 Unterrichtseinheiten absolviert. Nach zwei weiteren jeweils fünftägigen Lehrgängen in Barsinghausen und der Abschlussprüfung ist sie seit Oktober 2025 Inhaberin der Trainer C-Lizenz. Respekt, wir gratulieren!

 

Die Anfänge 2022 gemeinsam mit Dörte Eifler
Ihre aktuelle Mannschaft betreut sie zusammen mit Saskia Fröhlke und Sven Apostel

 

 

 

 

 

 

 

 

Celina, der TSV schätzt sich sehr glücklich, eine so motivierte und in der Kinder- und Jugendarbeit engagierte, darüber hinaus aktive Sportlerin in ihren Reihen zu wissen. Wie schön wäre es, wenn auch andere dir nacheifern würden, um gerade den Mädchen- und Frauenfußball im Verein weiter zu entwickeln.

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Jetzt rollt der Ball auf Kunstrasen

Aktivitäten
31. Jan. 2020
31.Jan. 2020
„Ein Schmuckstück“ sei der Kunstrasenplatz auf der Anlage des TSV Ganderkesee, sagte Bürgermeisterin Alice Gerken. TSV-Vorsitzender Andreas Dietrich dankte allen Beteiligten. VON HERGEN SCHELLING GANDERKESEE – Keine Pfützenlandschaft mehr auf der Spielfläche, keine tiefen Risse in der Grasnarbe, keine Matschepampe im Fünfmeter-Raum: Der TSV Ganderkesee hat jetzt einen Fußballplatz, der auch bei Schlechtwetter gut bespielbar bleibt. „Sonst müssten wir jetzt schon wieder über Spielausfälle und Verlegungen nachdenken“, sagte Vorsitzender Andreas...
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Förderverein Fußball beim TSV Ganderkesee
Rainer Lange
Immerweg 60
27777 Ganderkesee

  • 04222 70122
  • 04222 5404
E-Mail senden

Die letzten Pin des Monats

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PIN des Monats Oktober 2025 – Levent Malki

Archiv
09. Okt. 2025
09.Okt. 2025
PIN des Monats Oktober 25: Levent Malki Nach einer Pause ist unser „PIN“ zurück. Heute steht Levent Malki, 17 Jahre jung, im Mittelpunkt. Er ist Spieler unserer sehr erfolgreichen A-Jugend und, was für den TSV mindestens genauso wichtig ist, einer unserer jüngsten Trainer im Jugendbereich. Fußball spielen beim TSV, dieser Leidenschaft geht Levent bereits seit der G-Jugend  nach. Er hat ununterbrochen alle Altersklassen durchlaufen. Seit der F-Jugend  ist Arif Sakin...
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PIN des Monats Juni 25 – Thomas Baake

Archiv
01. Juni 2025
01.Juni 2025
Thomas Baake, 56 Jahre jung, ist seit 11/2024 Trainer der 1. Herrenmannschaft und hat maßgeblichen Anteil am Klassenerhalt in der Kreisliga. Zunächst zur Person: Thomas ist ein „Delmenhorster Jung“ und lernte das Fußball spielen kennen und lieben als er sieben Jahre alt war, und zwar beim TuS Hasbergen. Er verbrachte hier seine gesamt sportliche Jugend bis zur A-Jugend. Das Talent blieb nicht verborgen und er wurde für drei Jahre aktiv...
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