Beiträge
TSV Ganderkesee e.V.
Immerweg 60
27777 Ganderkesee
Normaltarife
4 Kalenderwochen bis zum 30.06. oder 31.12.
4 Kalenderwochen bis zum 30.06. oder 31.12.
Anzahl:
4 Kalenderwochen bis zum 30.06. oder 31.12.
Sondertarife
4 Kalenderwochen bis zum 30.06. oder 31.12.
Alle Mitglieder haben selbe Meldeadresse
Beitrag:
// zzgl. 2,00 €/Kind
4 Kalenderwochen bis zum 30.06. oder 31.12.
1. Personengruppe
Anzahl:
ab 18 Jahren
2. Personengruppe
Anzahl:
mind. 1 Kind
Status:
Student oder Schüler mit Nachweis
4 Kalenderwochen bis zum 30.06. oder 31.12.
Anzahl:
Option:
2,00 € / jedes weitere Kind
4 Kalenderwochen bis zum 30.06. oder 31.12.
1. Person
Anzahl:
max. 1 Kind
Staus:
aktive Mitgliedschaft
2. Person
Anzahl:
Staus:
mind. passive Mitgliedschaft
Rechnungsgebühr
5,00 € Bei Rechnungserstellung zusätzliche Verwaltungs-Gebühr je Rechnung
Beitragszahlung ist grundsätzlich durch vierteljährlichen Bankeinzug möglich.
Kursbeiträge und Sonderbeiträge
Gebühren:
15,00 € / Monat ohne Vertrag
25,00 € / 10er Karte
1 Monat, 1 Jahr oder 10er Karte
Nach Ablauf der Verordnung ist der Verbleib in der Gruppe nur in begrenztem Umfang möglich.
Zusätzlich zum Vereinsbeitrag
Beitrag:
45,00 € / Jahr
Einzelperson
Nach Ablauf der Verordnung ist der Verbleib in der Gruppe nur in begrenztem Umfang möglich.
Zusätzlich zum Vereinsbeitrag
Beitrag:
66,00 € / Jahr
Einzelperson
Beiträge ab 01.07.2017
1. Normaltarife
Alter am 01.01. d. Jahres
Erwachsene ab 18 Jahre
Jugendliche / Kinder
Passive
monatlich
13,50 €
10,50 €
3,50 €
vierteljährlich
40,50 €
31,50 €
10,50 €
jährlich
162,00 €
126,00 €
42,00 €
2. Sondertarife
.
Familienbeitrag *
zzgl. je Kind der Familie
monatlich
27,00 €
2,00 €
vierteljährlich
81,00 €
6,00 €
jährlich
324,00 €
24,00 €
* Zur Familie im Sinne dieser Beitragsordnung zählen nur Eltern mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt
Zwei Kinder
jedes weitere Kind
Eltern / Kind Turnen
Student/in mit Nachweis
18,50 €
2,00 €
14,00 €
10,50 €
55,50 €
6,00 €
42,00 €
31,50 €
222,00 €
24,00 €
168,00 €
126,00 €
Einmalige Aufnahme- / Bearbeitungsgebühr
16,00 €
Rechnungsgebühr
5,00 € Bei Rechnungserstellung zusätzliche Verwaltungs-Gebühr je Rechnung
Beitragszahlung ist grundsätzlich durch vierteljährlichen Bankeinzug möglich.
Der Austritt kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Kalenderwochen zum 30.06. und 31.12. eines sende Jahres erfolgen. Austrittserklärungen sind schriftlich beim Vorstand einzureichen.
DSGVO
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines sowie der Aufrechterhaltung des Sportbe- Triebes und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Landessportbund Niedersachsen e.V. und aus der Mitgliedschaft in dessen zuständigen Sportfachverbänden ergeben, werden im Verein unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern ge- peichert und intern verwendet. Die Art der gespeicherten Daten, deren Nutzung, die Rechtsgrundlagen und die Dauer der Speicherung ergibt sich aus den gemachten Angaben der Mitglieder.
Stand: 01.07.2017
Geräte-Fitness-Raum
Vereinsmitglieder können in dem Fitness-Geräte-Raum jede Art von Fitness-, Kraft-, Ausdauer- und Gesundheitssport unter Anleitung und Aufsicht von Betreuern trainieren.
Gebühren:
12,00 € / Monat bei Jahresvertrag
15,00 € / Monat ohne Vertrag
25,00 € / 10er Karte
(zusätzlich zum Vereinsbeitrag)
(zusätzlich zum Vereinsbeitrag)
(zusätzlich zum Vereinsbeitrag)
Rehasport / Wirbelsäulengymnastik
Nach Ablauf der Verordnung ist der Verbleib in der Gruppe nur in begrenztem Umfang möglich (nur als Mitglied plus Zuzahlung von 45 €/Jahr bei ausreichend Plätzen).
Rehasport / Koronar
Nach Ablauf der Verordnung ist der Verbleib in der Gruppe nur als Mitglied und der Zuzahlung von 66 €/Jahr möglich.
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
- Der Vorstand schlägt die Höhe des Beitrags, der Aufnahmegebühr und der Umlagen vor. Die Mitgliederversammlung beschließt diese. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beiträge werden ab dem 01. Juli des Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch die Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Beschluss gefasst werden.
§3 Beiträge
Beitrags- Mitgliedsform Beitragshöhe pro Monat
01 Familienbeitrag 27,00 € zzgl. 2,00 € pro Kind
02 1 Kind 10,50 €
03 1 Geschwisterkind 8,00 € / jedes weitere Geschwisterkind 2,00 €
04 Mutter u. Kind Turnen 14,00 €
05 Student/Schüler mit gültigem Nachweis 10,50 €
06 1 Erwachsener 13,50 €
08 Passiv 3,50 €
- Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Gebühr in Höhe von 16,00 € pro Person zu entrichten.
- Ein vergünstigter Beitrag wird nur auf Antrag gewährt und ist für 6 Monate gültig (Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung erforderlich). In Frage kommende Ermäßigungen sind vier Wochen vor dem Beitragseinzug zu beantragen. Alle Anträge auf Ermäßigungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.
- Der Vorstand ist berechtigt, auf Antrag in besonderen Fällen Sonderkonditionen festzulegen (Einzelfallentscheidung).
- Der Familienbeitrag beinhaltet maximal 2 Erwachsene und deren Kinder bis 18 Jahren, die in einem Haushalt wohnen.
- Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden ab dem Folgemonat als Erwachsene eingestuft. Eine eventuell bestehende Familienmitgliedschaft erlischt.
- Im Eltern-Kind-Turnen ist eine passive Mitgliedschaft für das Elternteil / die Begleitperson und für das Kind eine Mitgliedschaft notwendig.
- Die Beitragszahlung erfolgt vierteljährlich. Die Beiträge werden im Voraus im Januar, April, Juli und im Oktober fällig.
- Neumitglieder haben den Beitrag anteilig ab Beginn des Eintrittsmonats zu entrichten.
- Die Zahlung des Beitrags erfolgt durch Abbuchung im SEPA Lastschriftverfahren, die Erstellung einer Rechnung wird mit 5,00 EUR belastet. Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen oder die dem Verein aus nicht erfolgter Ummeldung von Adressen oder Bankverbindungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes. Für jede Zahlungserinnerung/Mahnung werden Verwaltungsgebühren i. H. von 10,00 € berechnet.
- Der Geräte-Fitness-Bereich darf nur durch Mitglieder genutzt werden, folgende zusätzliche Gebühren werden erhoben 12,00 € pro Monat, bei Jahresvertrag 15,00 € im Monat ohne zeitliche Bindung, 25,00 € Zehnerkarte
- Passive Mitglieder dürfen das Sportangebot nicht nutzen.
§4 Gebühren
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme, usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen vom Vorstand festgelegt werden.
- Die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) gespeichert.
- Ein Spartenbeitrag kann erhoben werden. Dieser wird vom Vorstand mit den betroffenen Abteilungen/Abteilungsleitern vereinbart.
§5 Vereinsaustritt
Die Pflicht zur Zahlung des Vereinsbeitrages endet mit Beendigung der Mitgliedschaft. Die Kündigungsfrist ist vier Wochen vor Ablauf halbjährlich zum 30.06. oder zum 31.12. eines Jahres. Die Pflicht zur Begleichung bestehender Forderungen bleibt davon unberührt.
§6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt zum 01.07.2017 in Kraft.